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Verluste verrechnen
So ärgerlich Anlageverluste sind, sie können zumindest beim Finanzamt noch Geld bringen. Seit diesem Jahr gelten neue Regeln. |
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Abgeltungsteuer - günstiger ist nicht immer besser!
Steuerpflichtige mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 % können die Abgeltungsteuer abwählen. Kapitaleinkünfte werden dann nicht mit dem Abgeltungsteuersatz (25 %), sondern mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen belastet. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, der jedoch nicht immer vorteilhaft ist. |
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Schweiz plant Einführung der Abgeltungsteuer
Der schweizerische Bundespräsident Merz hat neue Pläne zur Konsolidierung des schweizerischen Bankgeheimnisses. An Stelle der heutigen Verrechnungssteuer soll eine Quellensteuer auf das Vermögen von In- und Ausländern erhoben werden. Der von der EU angestrebte "gläserne Bürger" soll damit verhindert werden. |
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Zusätzliches Depot in Zeiten der Abgeltungsteuer immer noch vorteilhaft
Vor Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 wurde häufig die Eröffnung eines zusätzlichen Depots empfohlen, um alte und neue Aktienbestände trennen zu können. Dies ist auch jetzt noch vorteilhaft. |
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Abgeltungsteuer - just married
Frischvermählte müssen nicht erst eine Steuererklärung einreichen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet zu bekommen. Das Geldinstitut erstattet die Abgeltungsteuer sofort, falls beide Ehegatten nach der Heirat einen Freistellungsauftrag erteilen und ihre Kapitalerträge 1.602 EURO im Jahr nicht übersteigen. |
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Steuern sparen mit der Abgeltungsteuer!
Bis zum 31.12.2008 wurden sämtliche Einkünfte eines Steuerpflichtigen mit einem einheitlichen Steuersatz belastet. Mit Einführung der Abgeltungsteuer geht ein Paradigmenwechsel einher. Seit dem 1.1.2009 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen anders als die übrigen Einkünfte besteuert. Dies eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten. |
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Mit Kindern Abgeltungsteuer sparen
Mit Hilfe der eigenen Kinder Abgeltungsteuer sparen, das klingt verlockend. Kinder sind ein gängiges Gestaltungsmittel zur Steuerersparnis. Es müssen allerdings Spielregeln beachtet werden, damit das Finanzamt nicht zum Spielverderber wird. |
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Abgeltungsteuer: Sparclubs werden privilegiert
Oft schließen sich Arbeitskollegen, Mitschüler oder Vereinsmitglieder zusammen und sparen gemeinsam für einen bestimmten Zweck. Das Bundesfinanzministerium hat sich nun zu solchen "losen Personenzusammenschlüssen" geäußert und zeigt sich in Sachen Abgeltungsteuer großzügig. |
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