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Vorsicht Falle: Kontenabruf bei der Günstigerprüfung
Eine gängige Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer sorgt für Aufregung. Wird ein angeblich "ungefährlicher" Antrag auf Günstigerprüfung gestellt (§ 32d Abs.6 EStG), dann nehmen die Finanzämter dies als Anlass, einen Kontenabruf (§§ 93, 93b AO) durchzuführen. Still und heimlich werden so die Bankverbindungen der Steuerpflichtigen ergründet. |
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Abgeltungsteuer bei Konten oder Depots im Ausland
Zur Umgehung der Abgeltungsteuer hat so mancher Kapitalanleger sein Vermögen ins Ausland verbracht. Anders als im Inland behalten ausländische Banken keine Kapitalertragsteuer ein. Dies gilt auch für die ausländischen Niederlassungen deutscher Institute. |
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Abgeltungsteuer bei Wohnsitz im Ausland
Existiert auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthaltsort, erstreckt sich die inländische Steuerpflicht nur auf die inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG. Etwaige sonstige ausländische Einkünfte bleiben ausgespart (sogenannte beschränkte Steuerpflicht gemäss § 1 Abs. 4 EStG). |
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Abgeltungsteuer und Steuererklärung
Entgegen vollmundigen Ankündigungen führte die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 keinesfalls nur zu Erleichterungen. Anders als erwartet lässt die Abgeltungsteuer nicht die langwierigen und komplizierten Erstattungsverfahren bei den ausländischen Steuerbehörden entbehrlich werden, wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen eine Reduzierung der Steuer auf 15 % vorsieht. |
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Abgeltungsteuer bei Währungsgewinnen und Währungsverlusten
Kapitalerträge in ausländischer Währung sowie die hiervon abgezogenen Quellensteuern sind für die Besteuerung bzw. die Anrechung im Inland in EURO umzurechnen. Maßgebend hierfür sind die von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten EURO-Referenzkurse. Selbstverständlich gilt dies nur für Währungen, die nicht auf EURO lauten. |
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Abgeltungsteuer-Verhandlungen mit der Schweiz beginnen im Januar
Der schweizerische Bundesrat hat kurz vor der Weihnachtspause in Sachen Abgeltungsteuer die Eckwerte für die Verhandlungen mit Deutschland besiegelt. Die Verhandlungen beginnen im Januar kommenden Jahres. Vornehmliches Ziel ist die Legalisierung unversteuerter Gelder auf Schweizer Konten sowie eine Abgeltungsteuer auf zukünftige Erträge. |
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Schweizer Modellbaukasten zur Abgeltungsteuer
Die Anfang September vom deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble geäußerte Erwartung, wonach im Bankgeheimnisdisput eine Schlichtung zeitnah möglich ist, die eine Kombination zwischen Abgeltungsteuer und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung vorsieht, hat in der helvetischen Finanzwelt die Hoffnung genährt, dass das schweizerische Bankgeheimnis doch noch zu retten ist. |
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Schweizer Steuerdeal mit Deutschland
Die Schweiz steht kurz davor, mit Deutschland einen Pakt über die Legalisierung von Schwarzgeld zu vereinbaren.
Insider berichten, die Gespräche mit Deutschland zum Steuerstreit seien nahe an einer Einigung. |
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