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Details des Steuerabkommens Deutschland - Schweiz zur Abgeltungssteuer
Mittels eines Staatsvertrages haben Deutschland und die Schweiz ein Steuerabkommen besiegelt. Sinn und Zweck des Abkommens ist die Legalisierung der bei Schweizer Banken verwahrten Schwarzgelder. Details zum Abkommen und Antworten zu den sich hieraus ergebenden Umsetzungsfragen können Sie der Ausarbeitung entnehmen, die Antworten auf die drängendsten Fragen gibt. |
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Steuerabkommen Deutschland Schweiz zur Abgeltungssteuer im Wortlaut
Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am 21. September 2011 ein Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt getroffen. Den Wortlaut finden Sie hier. |
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Selbstanzeige soll eingeschränkt werden
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorlegt, in dem die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden. Teilweise Selbstanzeigen sollen danach nicht mehr statthaft sein. Die Gesetzesverschärfung soll mit dem Jahresteuergesetz verabschiedet werden und 2011 in Kraft treten. Eine Übersicht zu den geplanten Gesetzesänderungen finden Sie hier. |
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Mit Kindern Abgeltungsteuer sparen
Mit Hilfe der eigenen Kinder Abgeltungsteuer sparen, das klingt verlockend. Kinder sind ein gängiges Gestaltungsmittel zur Steuerersparnis. Es müssen allerdings Spielregeln beachtet werden, damit das Finanzamt nicht zum Spielverderber wird. |
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Abgeltungsteuer - Stolperfalle Quellensteuer
In vielen Ländern behält der Fiskus einen Teil der Dividende ein. Versäumen Anleger die Anrechnung, sinkt ihre Nettorendite. |
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Verluste verrechnen
So ärgerlich Anlageverluste sind, sie können zumindest beim Finanzamt noch Geld bringen. Seit diesem Jahr gelten neue Regeln. |
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Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuer
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Zinsen und Dividenden in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer regelmäßig durch die Kreditinstitute vorgenommen. Eine Übersicht zur Anrechnung finden Sie hier. |
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Unterfällt Gold der Abgeltungssteuer ?
Kursgewinne aus Wertpapieren unterliegen der Abgeltungssteuer von 25%, nicht jedoch im physischen Besitz befindliches Gold nach einem Jahr Behaltedauer. Streitig ist, wie Wertpapiere zu behandeln sind, die einen Anspruch auf die Lieferung von Gold oder anderen Edelmetallen gewähren. Einige Anleger haben sich erfolgreich gegen die Heranziehung zur Abgeltungssteuer gewehrt. |
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