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Günstigerprüfung bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Günstigerprüfung bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Private Kapitaleinkünfte unterliegen im Regelfall ab 2009 der Abgeltungsteuer. Da die Abgeltungsteuer höher ausfallen kann als der Regeltarif, hat der Gesetzgeber mit der Günstigerprüfung eine Möglichkeit geschaffen, die privaten Kapitaleinkünfte dem niedrigeren individuellen Steuersatz zu unterwerfen. Fraglich ist, ob die Günstigerprüfung bei Vorauszahlungen Anwendung findet.
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Was vom Vertrauen übrig bleibt

Was vom Vertrauen übrig bleibt

Freunde der Verschwörungstheorie könnten meinen, hier will jemand den Bürgern die letzten Reste an Steuermoral austreiben. Nach den Debatten über die Steuersünder-CD und verfassungswidrige Regelungen zur Pendlerpauschale und den Arbeitszimmern folgt nun der nächste Angriff auf das Vertrauen der Steuerzahler bei der Abgeltungsteuer.
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Abgeltungsteuer und Steuererklärung

Abgeltungsteuer und Steuererklärung

Entgegen vollmundigen Ankündigungen führte die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 keinesfalls nur zu Erleichterungen. Anders als erwartet lässt die Abgeltungsteuer nicht die langwierigen und komplizierten Erstattungsverfahren bei den ausländischen Steuerbehörden entbehrlich werden, wenn das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen eine Reduzierung der Steuer auf 15 % vorsieht.
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Vorsicht Falle: Kontenabruf bei der Günstigerprüfung

Vorsicht Falle: Kontenabruf bei der Günstigerprüfung

Eine gängige Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer sorgt für Aufregung. Wird ein angeblich "ungefährlicher" Antrag auf Günstigerprüfung gestellt (§ 32d Abs.6 EStG), dann nehmen die Finanzämter dies als Anlass, einen Kontenabruf (§§ 93, 93b AO) durchzuführen. Still und heimlich werden so die Bankverbindungen der Steuerpflichtigen ergründet.
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Finanzämter erstatten Abgeltungsteuer früher

Finanzämter erstatten Abgeltungsteuer früher

Gute Nachrichten für Anleger mit geringem Einkommenssteuersatz: Sie müssen künftig niedrigere Vorauszahlungen leisten. Auch verheiratete Sparer können davon profitieren.
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Abgeltungsteuer - Kündigung von Sparverträgen kann teuer werden

Abgeltungsteuer - Kündigung von Sparverträgen kann teuer werden

Mehr als 60 % aller in der Vergangenheit abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt. Das kann jedoch zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen, weil die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterfallen können.
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Abgeltungsteuer und Stückzinsen

Abgeltungsteuer und Stückzinsen

Durch die Abgeltungsteuer werden die bisher bei dem Verkauf von Anleihen vereinnahmten und separat als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuerten Stückzinsen unmittelbar dem Verkaufspreis zugeordnet. Diese Vereinfachung war aus Sicht des Gesetzgebers möglich, da seit dem 2009 eine einheitliche Besteuerung auch des Verkaufserlöses als Kapitaleinkünfte erfolgt. Doch es gibt Probleme.
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Soli auf Abgeltungsteuer ruht!

Soli auf Abgeltungsteuer ruht!

Im Dezember 2009 ordnete das Bundesministerium der Finanzen an, dass sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 gem. § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 AO vorläufig vorzunehmen sind.
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