Gesetz zum Steuerabkommen Deutschland - Schweiz
Die Bundesregierung hat am 24. April 2012 das Gesetz zur Umsetzung des Steuerabkommens mit der Schweiz beschlossen (UmsetzungsG). Mit dem Abkommen soll für die Zukunft eine Gleichbehandlung von Vermögen sichergestellt werden, egal ob das Vermögen in Deutschland oder in der Schweiz liegt. Für die Vergangenheit soll mittels einer Pauschalversteuerung die Steuergerechtigkeit wieder herstellt werden.
Die Eckpunkte des Gesetzes:
1. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens werden Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz gleich besteuert wie Kapitalanlagen in Deutschland. 2. Zukünftig werden anfallende Erbschaften erfasst. Im Erbfall müssen die Erben entweder der Erhebung einer 50%igen Steuer oder der Offenlegung der Erbschaft zustimmen. 3. Die zukünftige Besteuerung wird durch einen steuerlichen Informationsaustausch abgesichert, der OECD-Standards beachtet. 4. Für die Vergangenheit wird die Möglichkeit einer gerechten pauschalen Nachversteuerung auf das Kapital in der Schweiz eröffnet. Die Möglichkeit der Selbstanzeige bleibt unberührt.
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5. Wird Vermögen deutscher Steuerbürger aus der Schweiz in Drittstaaten verlagert, so ist die Schweiz verpflichtet, Deutschland Hinweise zu den Geldströmen zu erteilen; hieraus können sich Anhaltspunkte ergeben, wie die Betroffenen straf- und steuerrechtlich belangt werden können. 6. Das Steuerabkommen bringt Bund, Ländern und Kommunen zusätzliche Steuereinnahmen. Die Bundesländer werden einen wesentlichen Anteil hiervon erhalten. Eine erste Abschlagszahlung in Höhe von zwei Milliarden Schweizer Franken soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens an Deutschland ausbezahlt werden.
Den Wortlaut und die Details des Gesetzes zur Umsetzung des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz vom 24. April 2012 (pdf-Dokument - 51 Seiten) können Sie für nur 4,99 € kaufen.
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Abkommen Details Informationen Text Steuerabkommens Ratifizierung Regierungen Einzelheiten Abgeltungssteuer Nachbesteuerung Abkommen Details Abkommen Umsetzungsfragen Schweizerischen Bankiervereinigung Vertrages Schweiz Regelungsumfang Fragen Abgeltungsteuer Vergangenheit Anonyme Regularisierung Strafbefreiende Abgeltungssteuer Steuerabkommen Selbstanzeige freiwillige Meldung Text Abgeltungssteuer Zukunft Anonyme Abgeltung Quellensteuer Abkommen Finanzplatz Schweiz Verbesserter Erleichterter Marktzugang Marktzutritt Banken Abgeltungssteuer Vermögenswerte Postfinance Konto Depot Vermögensverwalter Schweiz ESTV Steuerabkommen Strafbefreiende Selbstanzeige Bankgeheimnis Zinsen Dividenden Verlustvorträge Nichtveranlagungsbescheinigung Ausländische Quellensteuer EU-Zinsbesteuerung Schweiz OECD Akonto-Zahlung Abgeltungssteuer EU-Zinsrichtlinie Swiss Banking Offshore Text Banking Schweizer Banken Freistellungsverfahren Finanzdienstleistungsabkommen Steuerabkommen Abgeltungssteuer automatischer Informationsaustausch Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen Schweiz BMF 05.04.2012 Staatssekretär Eidgenössischen Finanzdepartement Dr. Michael Ambühl Text Schweiz Liechtenstein 5.4.2012 Bern Ergänzungsprotokoll gemeinsamen Abkommen Zusammenarbeit Steuern Finanzmarkt 21.09.2011 Protokoll Abkommens Änderungen Nachversteuerung unversteuerter Kapitalanlagen Erbfällen erweiterter Informationsaustausch Protokoll Klarstellungen Abgrenzung Besteuerung Kapitalerträgen Schweiz EU Zinsbesteuerungsabkommens Ergänzungen Europäischen Kommission Bundesländer Steuerabkommens Abkommen Besteuerung deutscher Text Kapitalvermögen Schweiz Zukunft Gegenwart deutsch schweizerischen Ergänzungsprotokoll schweizerischen Dr. Eveline Widmer-Schlumpf Abkommen Details Abkommen Schweiz Kapital Deutschen Abkommen Vergangenheit Zukunft Kapitalanlagen deutscher Steuerbürger Schweiz besteuern Steuereinnahmen Abkommen Verjährung Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger Vermögen Schweiz Deutschland Schweiz Text Deutschland Änderungen Erhöhung pauschalen Nachversteuerung unversteuerten Kapitalanlagen Bandbreite Steuersätze 19 bis 34 Prozent 21 bis 41 Prozent Kapitalvermögens Inkrafttreten Steuerabkommen Erbfällen Erben Offenlegung deutschen Steuerbehörden Steuer 50 Prozent Deutschland Auskunftsersuchen erweiterten Informationsaustauschs Steuerabkommen maximal 999 maximal 1.300 Fälle Zweijahreszeitraums OECD-Standard Informationsaustausch deutsch-schweizerischen Text Doppelbesteuerungsabkommens Verlagerung Kapitalvermögen deutscher Steuerpflichtiger Schweiz Drittstaaten Inkrafttreten Abkommens 01.01.2013 Meldung Stichtag 31.05.2013 den 1.1.2013 Zinszahlungen EU Schweiz Zinsbesteuerungsabkommen Anwendungsbereich deutsch-schweizerischen Steuerabkommens EU Zinsbesteuerungsabkommens Schweiz Kapitalertragsteuersatz EU-Steuerrückbehalt Text Zinsbesteuerungsabkommen EU Schweiz Memorandums Steuerabkommen Ergänzungsprotokoll Vertragsstaaten Zustimmung Deutschland Bundesrat Steuerabkommen geänderten Fassung in Kraft treten 01.01.2013 Schweiz Abgeltungssteuer Staatsvertrages Deutschland Schweiz Steuerabkommen Abkommens Legalisierung Schweizer Banken Schwarzgelder Vereinbarungen Implementierung Abgeltungssteuer Zwangsbesteuerung anonym Regelungen 2013 Bekanntmachung Paraphierung Abkommen Details Informationen Text Steuerabkommens Ratifizierung Regierungen Einzelheiten Nachbesteuerung Abkommen Details Abkommen Umsetzungsfragen Schweizerischen Bankiervereinigung Vertrages Regelungsumfang Fragen Abgeltungsteuer Vergangenheit Anonyme Regularisierung Strafbefreiende Selbstanzeige freiwillige Meldung Abgeltungssteuer Zukunft Anonyme Abgeltung Quellensteuer Abkommen Finanzplatz Schweiz Verbesserter Erleichterter Marktzugang Marktzutritt Banken Vermögenswerte Postfinance Konto Depot Vermögensverwalter ESTV Strafbefreiende Selbstanzeige Bankgeheimnis Zinsen Dividenden Verlustvorträge Nichtveranlagungsbescheinigung Ausländische Quellensteuer EU-Zinsbesteuerung OECD Akonto-Zahlung 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