Details des Steuerabkommens Deutschland - Schweiz zur Abgeltungssteuer
Mittels eines Staatsvertrages haben Deutschland und die Schweiz ein Steuerabkommen besiegelt. Sinn und Zweck des Abkommens ist die Legalisierung der bei Schweizer Banken verwahrten Schwarzgelder. Kernstück der Vereinbarungen ist die Implementierung einer Abgeltungssteuer sowie die nachträgliche Zwangsbesteuerung in anonymer Form. Die Regelungen sollen 2013 in Kraft treten. Mit der Bekanntmachung der Paraphierung wurden lediglich die wesentlichen Aspekte des Abkommens publiziert. Über die Details wurde die Öffentlichkeit nur spärlich mit Informationen versorgt. Der vollständige Text des Steuerabkommens soll erst nach Ratifizierung durch die beiden Regierungen veröffentlicht werden. Einzelheiten zur heftig umstrittenen Nachbesteuerung wurden bewusst nicht benannt, um die politisch motivierten Gerechtigkeitsdiskussionen nicht zusätzlich anzuheizen. Schon haben sich Politiker verschiedenster Couleur in Position gebracht, um das geplante Abkommen zu torpedieren, nicht selten mit einer gehörigen Portion ideologischem Schaum vor dem Mund.
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Details zum Abkommen und Antworten zu den sich hieraus ergebenden Umsetzungsfragen können Sie der Ausarbeitung entnehmen. Die Ausarbeitung benennt die Eckwerte des Vertrages, bezieht Position zum Regelungsumfang, gibt Antworten auf die drängendsten Fragen und erteilt nutzwertige Praktikertipps.
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