GmbH-Beteiligungen unter dem Regime der Abgeltungsteuer
Werden Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Betriebsvermögen gehalten, so ist seit dem 1.1.2009 das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Befinden sich die GmbH-Anteile im Privatvermögen, so ist für Gewinnausschüttungen seit dem 1.1.2009 das Halbeinkünfteverfahren nicht mehr anwendbar. Unter dem Regime der Abgeltungsteuer werden Gewinnausschüttungen als Kapitalerträge qualifiziert und 25 % Abgeltungsteuer einbehalten.
Der Artikel behandelt die wesentlichen Aspekte zum Thema GmbH-Beteilungen und Abgeltungsteuer. Zudem gibt es nutzwertige Praktikertipps.
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