Abgeltungsteuer-Verhandlungen mit der Schweiz beginnen im Januar
Der schweizerische Bundesrat hat kurz vor der Weihnachtspause in Sachen Abgeltungsteuer die Eckwerte für die Verhandlungen mit Deutschland besiegelt. Die Verhandlungen beginnen im Januar kommenden Jahres. Vornehmliches Ziel ist die Legalisierung unversteuerter Gelder auf Schweizer Konten sowie eine Abgeltungsteuer auf zukünftige Erträge. Die Ausgangslage lässt auf zähe Verhandlungen schließen. Einerseits muss die Höhe der Abgeltungsteuer Berliner Interessen zufrieden stellen. Einen zu niedrigen Steuersatz würde die Opposition postwendend als unmoralisches Steuergeschenk ausschlachten. Andererseits dürfen deutsche Kontoinhaber in der Schweiz nicht abgeschreckt werden. Schon beklagen Schweizer Finanzjongleure, dass Milliardenbeträge von der Schweiz in Richtung Asien abgewandert seien, offensichtlich als Prophylaxe gegen die drohende Abgeltungsteuer. Um eine Umgehung der Abgeltungsteuer zu verhindern, ist die Schweiz zu weitgehenden Zugeständnissen bereit. Deutsche Behörden sollen Amtshilfegesuche stellen können, die nur den Namen des Kunden, nicht aber zwingend auch den Namen des Geldinstituts beinhalten. Auch scheint die Schweiz für ein Mindestaufkommen an Abgeltungsteuern gerade stehen zu wollen, unabhängig davon, wie viel Kapital zukünftig nach Asien oder anderswo hin entfleucht.
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Die Schweiz ihrerseits stellt Gegenforderungen zur Stärkung ihrer eigenen Finanzindustrie: Für den Ablass in Sachen Abgeltungsteuer sollen schweizerische Finanzdienstleister einen besseren Marktzugang in Deutschland bekommen. Derzeit können nur sieben Schweizer Finanzinstitute über ihre Deutschlandtöchter Onshore Banking betreiben. Chefunterhändler für die Schweiz ist Staatssekretär Michael Ambühl. Auf deutscher Seite dürfte Hans Bernhard Beus die Strippen ziehen, Schäubles verschwiegener Finanzstaatssekretär für heikle Missionen.
22.12.2010
Steuerfachanwalt Thomas M.R. Disqué
© www.abgeltungsteuer.ch
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