Abgeltungsteuer bei Währungsgewinnen und Währungsverlusten
Kapitalerträge in ausländischer Währung sowie die hiervon abgezogenen Quellensteuern sind für die Besteuerung bzw. die Anrechung im Inland in EURO umzurechnen. Maßgebend hierfür sind die von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten EURO-Referenzkurse. Seit Einführung der Abgeltungsteuer sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Der Artikel behandelt die wesentlichen Aspekte zum Thema Abgeltungsteuer bei Währungsgewinnen und Währungsverlusten. Die Vorschriften werden anhand eines realitätsnahen Beispiels erläutert.
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