Abgeltungsteuer bei Konten oder Depots im Ausland
Zur Umgehung der Abgeltungsteuer hat so mancher Kapitalanleger sein Vermögen ins Ausland verbracht. Anders als im Inland behalten ausländische Banken jedoch keine Kapitalertragsteuer ein. Dies gilt auch für die ausländischen Niederlassungen deutscher Institute. Dies hat aber für Steuerinländer keinesfalls die Konsequenz, dass die Erträge auf ausländischen Konten oder Depots steuerfrei sind.
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