Selbstanzeige soll eingeschränkt werden
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf vorlegt, in dem die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden. Teilweise Selbstanzeigen sollen danach nicht mehr statthaft sein. Die Gesetzesverschärfung soll mit dem Jahresteuergesetz verabschiedet werden und 2011 in Kraft treten. Eine Übersicht zu den geplanten Gesetzesänderungen vermittelt einen ersten Eindruck. Die Strafbefreiung soll künftig nur noch gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige dem Finanzamt "umfassend alle Hinterziehungssachverhalte erklärt, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind". Eine teilweise Selbstanzeige, die nur bestimmte Steuersachverhalte umfasst, soll zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Es soll damit verhindert werden, dass Steuerpflichtige mit der Selbstanzeige "taktieren". Beispielhaft werden Anleger mit verschwiegenen Kapitalerträgen von ausländischen Banken benannt, die sich nur deswegen offenbaren, weil eine gestohlene CD mit Kundendaten den Finanzbehörden zum Kauf anerboten wird. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich am 8. Dezember 2010 mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Nach dem vorgelegten Entwurf soll auch der Zeitpunkt neu justiert werden, bis zu dem der Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung zukommt. Zukünftig soll schon die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung an den Steuerpflichtigen die Selbstanzeige sperren. |

An dem von einigen Verfechtern der Verschärfung ins Spiel gebrachten "Strafzins" wurde nicht festgehalten. Diskutiert wurde, ob auf die nach einer Selbstanzeige zu entrichtenden Steuernachzahlungen und Zinsen zusätzlich noch eine Strafe zu entrichten sei, um auch insoweit Vergleichsrechnungen zur finanziellen Vorteilhaftigkeit einer Selbstanzeige Einhalt zu gebieten. Eine Übersicht zu den geplanten Gesetzesänderungen finden Sie hier. Der Wortlaut des Referentenentwurfs steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Aufrufen.
© Steuerfachanwalt Disqué 26.11.2010
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