Abgeltungsteuer - Kündigung von Sparverträgen kann teuer werden
Mehr als 60 % aller in der Vergangenheit abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge werden vorzeitig gekündigt. Das kann jedoch zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen, weil die Kapitalerträge der Abgeltungsteuer unterfallen können. Die Kapitalerträge einer Lebensversicherung sind abgeltungsteuerpflichtig, wenn der Versicherungsnehmer die Police vor dem Erreichen seines sechzigsten Lebensjahres kündigt oder wenn die Laufzeit des Vertrages geringer als zwölf Jahre ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die Police veräußert wird. Nach einer erst kürzlich veröffentlichten Untersuchung trennen sich mehr als die Hälfte aller Versicherten vorzeitig von ihrer Versicherung - aufgrund der Zillmerung der Verträge regelmäßig mit herben finanziellen Verlusten. Neben Zinserträgen, Dividenden und Kursgewinne sind auch Zinserträge aus Bausparverträgen abgeltungsteuerpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Bausparer, die bis Ende 2010 ein Vorfinanzierungsdarlehen für ein Eigenheim zeichnen und die Belastung in diesem Jahr nachweisen. Auch Fondssparer werden von der Abgeltungsteuer nicht verschont. |

Dividenden und Kursgewinne, die während der Sparphase ausgeschüttet werden, sind abgeltungsteuerpflichtig. Abgeltungsteuerfrei sind Fondspolicen und Riester-Verträge. Bei Fondspolicen läßt die Rentabilität jedoch häufig zu wünschen übrig, sodass der Steuervorteil schnell aufgezehrt ist. Mieteinnahmen, die offene Immobilienfonds im Ausland erzielen und ausschütten, sind ebenfalls abgeltungsteuerfrei.
© Thomas M.R. Disqué 02.06.2010 www.abgeltungsteuer.de
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