Zinsen deklarieren trotz Abgeltungsteuer
Häufig müssen Steuerzahler Zinsen und andere Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung deklarieren, trotz Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009. Eigentlich sollte nach dem Willen des Gesetzgebers dem unmittelbaren Steuerabzug durch die Geldinstitute "abgeltende Wirkung" zukommen und den Steuerzahlern die Deklaration ihrer Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung ersparen. Doch die Praxis sieht anders aus. Nach wie vor gibt es zahlreiche Konstellationen, in denen die Verpflichtung der Steuerpflichtigen fortbesteht, ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung zu deklarieren. Beispielsweise sind die Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente, Scheidungen oder Beerdigungen auch für die Besteuerung von Kapitaleinkünften relevant. Für diese außergewöhnliche Belastungen hat der Steuerpflichtige zunächst einen zumutbaren Eigenanteil selbst zu tragen, bevor sich das Finanzamt an den Aufwendungen beteiligt. Danach können die Kosten dem Finanzamt in unbeschränkter Höhe aufgelastet werden. Die Krux dabei: die Höhe des zumutbaren Eigenanteils richtet sich - neben anderen Kriterien - nach den jährlichen Gesamteinkünften des Steuerpflichtigen - und hierzu zählen eben auch die Kapitaleinkünfte. |

Ohne Wissen um die Höhe der Kapitaleinkünfte kann kein Finanzamt die außergewöhnlichen Belastungen ermitteln. Daher müssen diese in der Steuererklärung deklariert werden, um eine spätere Verrechnung zu ermöglichen. Wäre dies nicht der Fall, könnten Vermögende, die nur von den Erträgen ihrer Kapitaleinkünfte leben, jedes Medikament, das nicht von der Krankenkasse erstattet wurde, von der Steuer absetzen. Dies ist nicht gewünscht.
© Thomas M.R. Disqué 15.03.2010 www.abgeltungsteuer.de |