Banken handhaben Abgeltungsteuer unterschiedlich
Seit Einführung der Abgeltungsteuer dürfen die Geldinstitute Börsenverluste ihrer Kundschaft sofort mit Gewinnen verrechnen. Die Abgeltungsteuerlast wird damit gemindert. In der Praxis wird dies von den Geldinstituten jedoch nicht einheitlich gehandhabt. Unterjährig verbuchen die Institute etwaig zu verzeichnende Verluste sofort steuerwirksam. Dies ist zumindest der Regelfall. In der Praxis führt dies dazu, dass der Bankkunde eine Steuererstattung erhält, wenn bei ihm zuvor bereits 25 % Abgeltungsteuer für einen steuerpflichtigen Ertrag einbehalten wurden. Dieses Procedere wird beispielsweise von der Deutschen Bank, Cortal Consors und Comdirect praktiziert. Es gibt aber auch Negativbeispiele: ING-Diba, die größte Direktbank in Europa mit Sitz in Frankfurt, erfasst die Verlustgeschäfte ihrer Kundschaft zunächst in einem Verlustverrechnungstopf. Danach werden sowohl die Gewinne als auch die Verluste vierteljährlich gesammelt. Erst danach erfolgt die Verrechnung. Auch die Citibank startete mit einer späten Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in die Gezeitenwende der Abgeltungsteuer. Zwischenzeitlich wurden jedoch die technischen Voraussetzungen für eine sofortige Verrechnung geschaffen. Nach Auskunft der ING-Diba soll nun ebenfalls zeitnah auf tägliche Verlustverrechnung umgestellt werden.
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Rechtlich statthaft sind beide Arten der Verrechnung. Die Geldinstitute sind lediglich verpflichtet, binnen einem Kalenderjahr negative Kapitalerträge (Kursverluste) bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sonach lediglich eine Verrechnung innerhalb eines Jahres. Häufiger muss nicht sein, die Institute dürfen aber und sollten es auch. Denn die sofortige Verlustverrechnung ist für die Bankkunden aus Gründen der Liquidität vorteilhaft.
© Thomas M.R. Disqué 20.01.2010 www.abgeltungsteuer.de
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