Verluste aus Aktieninvestments bei der Abgeltungsteuer nutzbar machen!
Viele Anleger suchen nach Möglichkeiten, die in der Vergangenheit zu beklagenden Verluste aus Aktieninvestments nutzbar zu machen. Vordringlich ist eine zeitnahe Nutzung, die jedoch wegen der großen Unsicherheit an den Börsen und in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht einfach ist. Gutachterlich wurde daher ein Konzept ausgearbeitet, wie solche Verluste steuermindernd verwertet werden können. Durch die Kombination zweier Aktienanleihen von unterschiedlichen Emittenten mit gegenläufigen Auszahlungsvolumina ist es dem Investor möglich, sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse eines Index zu spekulieren, beispielsweise den Eurostoxx 50. Die beiden Aktienanleihen sind völlig autark, weisen keinerlei Verbindungen zueinander auf und sind frei handelbar. Bewegt sich die Kursentwicklung innerhalb einer definierten Bandbreite, kann der Investor einen Bonus beanspruchen, der sich aus der Entwicklung eines bestimmten Aktienportfeuilles ermittelt. Je nach Kursentwicklung des Index erwirbt der Emittent der verlustbringenden Anleihe das Recht zur Andienung eigener Aktien. Veräußert der Investor die Aktien, so entsteht nach den gesetzlichen Vorschriften bei einer wesentlichen Beteiligung des Investors nach Andienung der Aktien ein Veräußerungsverlust, der mit anderen Einkünften verrechenbar ist. |

Im Anschluss daran wird die Aktienanleihe auf der Gewinnseite zurück gezahlt bzw. veräußert. Dieser Veräußerungsgewinn ist mit Altverlusten verrechenbar und mindert die Steuerlast. Zum Konzept wurde eine umfangreiche gutachterliche Stellungnahme gefertigt. Das Gutachten untersucht die Konzeption nach den Kriterien der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit und stellt unter Auflistung sämtlicher einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften die Rechtslage übersichtlich dar. Sofern Sie an dem Gutachten interessiert sind, schreiben Sie eine E-Mail mit Hilfe des auf der Startseite von abgeltungsteuer.de anerbotenen Kontaktformulars.
© Thomas M.R. Disqué 26.11.2009 www.abgeltungsteuer.de
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