Abgeltungsteuer - just married
Frischvermählte müssen nicht erst eine Steuererklärung einreichen, um zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückerstattet zu bekommen. Das Geldinstitut erstattet die Abgeltungsteuer sofort, falls beide Ehegatten nach der Heirat einen Freistellungsauftrag erteilen und ihre Kapitalerträge 1.602 EURO im Jahr nicht übersteigen. Das stellt das Bundesfinanzministerium in einem neuen Schreiben klar (IV C 1 - S 2000/07/0009). Das Schreiben finden Sie hier. Nach der Hochzeit sind Kapitalerträge bis zur Höhe von jährlich 1.602 EURO steuerfrei. Zuvor hatten die Frischvermählten als Nichtverheiratete lediglich einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von jeweils 801 EURO. Hatte ein Ehegatte vor seiner Hochzeit diesen Pauschbetrag bereits ausgeschöpft, führte das Geldinstitut auf zusätzliche Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an die Finanzbehörden ab. Falls der Pauschbetrag des anderen Ehegatten noch nicht aufgezehrt ist, winkt nach der Heirat die Erstattung von Steuern als zusätzliches Hochzeitsgeschenk. |

Hinweis: Den Freistellungsauftrag sollten Sie demjenigen Geldinstitut erteilen, das die Abgeltungsteuer einbehalten und abgeführt hat. Unerheblich ist es dabei, ob das Konto nur auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Ehepartners lautet.
© Thomas M.R. Disqué 17.06.2009 www.abgeltungsteuer.de
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