Gleitzinsanleihen (Glossar)
Gleitzinsanleihen sind Finanzinnovationen. Es gelten steuerliche Sonderregeln. Unabhängig von der Haltedauer sind die Erträge hieraus immer steuerpflichtig. Auch etwaige Kursgewinne unterfallen immer der Abgeltungsteuer, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Gleitzinsanleihen erworben wurden.
© Thomas M.R. Disqué 12.11.2008 www.abgeltungsteuer.de
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