Freistellungsauftrag (Glossar)
Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge weist ein Steuerpflichtiger das Geldinstitut an, fällige Zinseinnahmen vom automatisierten Steuerabzug freizustellen. Freistellungsaufträge sind bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages (801 EURO für Ledige bzw. 1.602 EURO für Verheiratete) statthaft. Freistellungsaufträge dienen der Vereinfachung, da Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages nicht der Einkommensteuer unterliegen.
© Thomas M.R. Disqué 07.11.2008 www.abgeltungsteuer.de
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