Einkünfte (Glossar)
Einkünfte sind steuerrechtlich die erzielten Einnahmen abzüglich der einhergehenden Kosten. Der Abgeltungsteuer unterfallen sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Hierzu gehören insbesondere Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften sowie Erträge aus Zertifikaten. Zudem werden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren, Investmentanteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von der Abgeltungsteuer erfasst, nicht jedoch Gewinne aus Immobilien.
© Thomas M.R. Disqué 07.11.2008 www.abgeltungsteuer.de
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