Depotgebühren (Glossar)
Depotgebühren werden von Banken und Investmentgesellschaften für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots berechnet. Depotgebühren zählen zu den pauschalierten Werbungskosten und können nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Sie werden über den Sparer-Pauschbetrag (801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete) berücksichtigt.
© Thomas M.R. Disqué 07.11.2008 www.abgeltungsteuer.de
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