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Immobilienfonds (Glossar)
Es ist zu unterscheiden zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds sind Sondervermögen, in das Kapital von einer großen Anzahl von Anlegern eingezahlt wird, die in Immobilien investieren möchten. Geschlossene Immobilienfonds sind Gesellschaften. |
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Inflationsindexierte Anleihen (Glossar)
Inflationsindexierte Anleihen sind Finanzinnovationen. Es gelten steuerliche Sonderregeln. Unabhängig von der Haltedauer sind die Erträge hieraus immer steuerpflichtig. |
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Investmentanteile (Glossar)
Anteile eines Kapitalanlegers am Fondsvermögen eines Investmentfonds werden als Investmentanteile bezeichnet. Die laufenden Erträge eines Investmentanteils (z.B. Zinsen und Dividenden) sind jährlich im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. Unerheblich ist insoweit, ob die laufenden Erträge ausgeschüttet oder wieder investiert ("thesauriert") werden. |
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Kapitalerträge (Glossar)
Der Begriff "Kapitalerträge" wird in der Praxis häufig sinngleich mit dem Begriff "Kapitalvermögen" verwendet. Kapitalvermögen lässt sich zutreffend als der Oberbegriff, Kapitalerträge als das Ergebnis oder die Früchte des Kapitalvermögens umschreiben. |
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Kapitalvermögen (Glossar)
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere Zinsen, Dividenden, Wertzuwächse aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren, Optionsgeschäfte und Termingeschäfte. Ab dem 01.01.2009 bilden diese Einkünfte eine eigene, von den übrigen sechs Einkunftsarten gesonderte Einkunftsgruppe. |
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Kirchensteuer (Glossar)
Religionsgemeinschaften erheben zur Finanzierung ihrer Gemeinschaftsausgaben von den Mitgliedern die Kirchensteuer. Für die Jahre 2009 und 2010 kann die Kirchensteuerzahlung wahlweise erfolgen. |
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Kontenabruf (Glossar)
Kontenabruf ist der Zugriff staatlicher Stellen auf Kontostammdaten (Name, Geburtstag, Adresse) von Personen, die im Inland eine Bankverbindung unterhalten. Seit dem Jahr 2003 dürfen Finanzbehörden auf diese Kontostammdaten zugreifen und anderen Behörden Auskünfte hierüber erteilen. |
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Lebensversicherungen (Glossar)
Lebensversicherungen sichern Risiken der versicherten Person (z.B. Todesfall oder Langlebigkeit) wirtschaftlich ab. Zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen. Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist an den Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungsleistung auszuzahlen. |
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