Verluste nutzen - Abgeltungsteuer sparen
Wer Zertifikate vor mehr als einem Jahr angeschafft hat und nun auf Verlusten sitzt, sollte die Papiere erst in der zweiten Jahreshälfte 2009 verkaufen (ab dem 1.7.2009). Dann kann er nämlich die Verluste aus den Zertifikaten mit Kapitaleinkünften aus anderen Geldanlagen verrechnen, zum Beispiel mit erhaltenen Zinsen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anleger seine Zertifikate nicht vor dem 15. März 2007 angeschafft hat. Denn ab Mitte März 2007 galt die Übergangsfrist für Zertifikate vor Einführung der Abgeltungsteuer. Kapitalanleger, die Zertifikate an diesem Tag oder später gekauft haben, können ihre Wertpapiere nur bis zum 30. Juni 2009 abgeltungsteuerfrei veräußern. Ab dem 1.7.2009 ist Abgeltungsteuer fällig, selbst wenn die Zertifikate zuvor länger als ein Jahr im Depot des Anlegers gelegen haben. Dies ist nachteilig, wenn die Zertifikate Gewinne brachten, aber ein Vorteil für Inhaber von Verlustpapieren. Würde der Kapitalanleger seine Zertifikate noch vor dem 1.7.2009 veräußern, bliebe er auf seinen Verlusten sitzen, weil die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Ab dem 1.7.2009 hingegen können die Verluste mit Zinseinnahmen, Dividenden und Kursgewinnen verrechnet werden. |

Die Möglichkeit der Verlustverrechnung gilt allerdings nicht für Zertifikate, die vor dem 15.03.2007 angeschafft wurden auch nicht für Finanzinnovationen, zum Beispiel Garantiezertifikate.
© Thomas M.R. Disqué 04.06.2009 www.abgeltungsteuer.de
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