Vermögensverwaltende Policen lohnen nicht mehr
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Erlass die verschärften Regeln für Kapitallebensversicherungen erklärt. Sofern es sich bei ihnen um eine verkappte Vermögensverwaltung handelt, verlieren sie die für Lebensversicherungen üblicherweise geltenden Steuervorteile. Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer in diesem Jahr unterliegen jährliche Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne dem Tarif von 25 Prozent. Lebensversicherungen sind davon ausgenommen. Sie werden erst am Ende besteuert. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der Versicherte bei Auszahlung 60 Jahre alt ist, unterliegen die Erträge dann zwar dem individuellen Steuersatz, jedoch nur zur Hälfte. Selbst beim Spitzentarif von 45 Prozent ist die Gesamtbelastung mit 22,5 Prozent niedriger als unter der Abgeltungsteuer. Nicht der einzige Vorteil: Weil laufende Erträge wie Zinsen im Unterschied zu Fonds während der Laufzeit vom Fiskus nicht angerührt werden, können Versicherungen das Geld ungekürzt anlegen. Damit ergibt sich für die Anleger ein schöner Zinseszinseffekt. Deshalb hatten vor Einführung der Pauschalsteuer vornehmlich ausländische Anbieter große Vermögen abgeworben und es unter dem Mantel einer Lebensversicherung weiterlaufen lassen. Das Steuerschlupfloch hat der Fiskus nun geschlossen (Az.: IV C 1 - S 2252/07/0001). Bei allen vermögensverwaltenden Policen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, greift die laufende Steuerpflicht. Damit ist der Zinseszinseffekt deutlich kleiner, zudem entfällt die halbe Steuerfreiheit am Ende. |

Vertreter müssen Fiskus informieren Daher ist jeder thesaurierende Fonds besser, der die Steuerpflicht auf realisierte Gewinne zumindest bis zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile hinausschiebt. Wollen betroffene Versicherte auf andere Produkte umsteigen, müssen sie hohe Verluste einkalkulieren. Von ihren Einzahlungen ist schon ein großer Teil für Provision und Verwaltung draufgegangen. Wer nun auf die Idee kommt, solche Policen an der Steuer vorbei abschließen zu wollen, wird mit einer neuen Kontrolle konfrontiert. Denn die heimischen Versicherungsvertreter müssen dem Fiskus den Abschluss eines Vertrags mit einem ausländischen Unternehmen online melden. Diese neue Verpflichtung werden die Vermittler ernst nehmen. Denn eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
13.10.2009 von Robert Kracht Quelle: ftd |