Mindestgarantien bei Fondspolicen geplant
Das Bundesfinanzministerium plant, die Anforderungen an steuerbegünstigte Fondspolicen gegenüber den klassischen Sparplänen zu verschärfen. Dies soll ab dem Jahr 2010 gelten. Ein umfangreiches BMF-Schreiben, in dem die Details geregelt werden, wurde bereits dem Bundesrat zugeleitet. Zukünftig müssen die Versicherungsgesellschaften bei Rentenversicherungen mit Fondsinvestments schon ab Beginn der Laufzeit einen verbindlichen Rentenfaktor benennen. Mit dem Rentenfaktor wird bestimmt, wie sich die Rente mit Hilfe des angesparten Vermögens errechnen soll. Werden die im BMF-Schreiben benannten Anforderungen in der Police nicht umgesetzt, droht der Verlust der Steuervorteile. Derzeit ergibt sich ein beachtlicher Steuervorteil aus der geringen Besteuerung der zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlenden Renten bzw. in der nur hälftigen Besteuerung der Erträgen bei einer Einmalauszahlungen, wie sie in Versicherungsverträgen häufig anzutreffen ist. Auch für bereits laufende Verträge sollen strengere Bedingungen gelten. So müssen ab dem kommenden Jahr die Versicherungsgesellschaften bereits im voraus verbindlich benennen, wie sich die Zinsen für die Rentenberechnung ermitteln. |

Zugleich muß die Sterbetafel, mit Hilfe derer die durchschnittliche Lebenserwartung kalkuliert wird, schon anfangs konkret beziffert werden. Laufende Verträge, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, müssen nachgebessert werden, damit die Steuervorteile erhalten bleiben.
© Thomas M.R. Disqué 21.09.2009 www.abgeltungsteuer.de
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