Kapitallebensversicherung in Zeiten der Abgeltungsteuer wieder attraktiv
Häufig wird die konventionelle Kapitallebensversicherung als unattraktive Altersvorsorgeform beschrieben. Bei Licht betrachtet halten jedoch viele Argumente gegen die Kapitallebensversicherung einer eingehenderen Prüfung nicht stand.
Oft wird die Kapitallebensversicherung mit dem Slogan umschrieben: "Nicht mehr gefördert, dafür jetzt aber besteuert!" Zu bedenken ist indes, dass mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 auch andere Anlageformen besteuert werden, die bis dahin von der Steuer verschont blieben. Damit schmilzt der Nachteil der konventionellen Kapitalversicherung, die schon seit 2005 besteuert wird. Zudem zeigt die aktuelle Finanzkrise, dass auch mit anderen Anlageformen derzeit nicht mehr Erträge erwirtschaftet werden können. Dafür drängen sich die Vorteile der konventionellen Kapitallebensversicherung wieder mehr in den Vordergrund:
1. Der Versicherte hat die Wahl zwischen Kapitalauszahlung und Rente. Im Alter führt dies zu mehr Flexibilität, falls größere Anschaffungen geplant sind, z.B. die Renovierung oder der Umbau der selbstgenutzten Wohnung.
2. Die Rendite ist sicherlich nicht berauschend, aber es ist zumindest eine vorhanden, was nicht bei allen Finanzprodukten der Fall ist. Zwar sank der Garantiezins zwischenzeitlich auf magere 2,25 Prozent. Vergleicht man den Garantiezins jedoch mit anderen Finanzprodukten, ist diese Form der Kapitalanlage im Schnitt auch nicht weniger rentierlich. Der durchschnittliche Ertrag der konventionellen Kapitallebensversicherung liegt derzeit bei 4,3 Prozent.
3. Den größten Vorteil bietet die Solidität der Gesellschaften. Gerade in turbulenten Zeiten, in denen der Sicherheitspaket wieder ganz oben auf der Prioritätenliste zu finden ist, ist dies ein starkes Argument: Die deutschen Lebensversicherer bieten ein hohes Maß an Sicherheit und gelten als stabile Unternehmen - eben der Fels in der Brandung. Und für den Fall der Insolvenz einer Gesellschaft (was bisher nur einmal vorkam), steht eine von der Versicherungswirtschaft selbst initiierte Auffanggesellschaft bereit - ohne staatliche Hilfe zu Lasten des Steuerzahlers.
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4. Auch bei der Kostenquote haben die Lebensversicherungsgesellschaften in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht. Die deutschen Lebensversicherer haben die Kostenquote auf unter 3 Prozent gesenkt und müssen auch insoweit den Vergleich mit anderen Anlageformen nicht scheuen.
5. Bei der steuerlichen Behandlung ist zwischen der begünstigten und der nicht begünstigten Kapitallebensversicherung zu differenzieren: Begünstigt besteuert wird eine konventionelle Kapitallebensversicherung, falls die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Kapitalauszahlung frühestens mit dem 60. Lebensjahr erfolgt. In diesem Fall hat der Anleger 50 Prozent der Erträge bei Auszahlung zu dem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Alle anderen Kapitallebensversicherungen sind nicht (mehr) begünstigt. Insoweit gilt auch hier die Abgeltungsteuer. Die Erträge aus der Kapitallebensversicherung werden bei Auszahlung mit dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent belastet. Die konventionelle Kapitallebensversicherung wird bei der privaten Vorsorge daher auch zukünftig ein wichtiger Baustein bleiben.
© Thomas M.R. Disqué 04.06.2009 www.abgeltungsteuer.de
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