Fiskus schließt Steuerschlupfloch für Policen
Ab dem 1. April entfallen die Vergünstigungen für Lebensversicherungen mit geringem Hinterbliebenenschutz. Lebensversicherungen, die dann abgeschlossen werden, sind nur noch dann steuerbegünstigt, wenn diese einen ausreichenden Risikoschutz enthalten.
Lebensversicherungen, die ab dem 1. April abgeschlossen werden, sind – sofern sie einen zu geringen Hinterbliebenenschutz bieten – nicht mehr steuerbegünstigt. Bislang konnten Kunden Lebensversicherungen mit einem minimalen Versicherungsschutz abschließen – und so eine deutlich höhere Rendite am Ende der Laufzeit einstreichen. Die Kosten für den Hinterbliebenenschutz fielen entsprechend gering aus. Und anders als beispielsweise bei Fondssparplänen oder Zinserträgen mussten Anleger im Alter lediglich die Hälfte der Erträge mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Auch in der Ansparphase fiel keine Abgeltungsteuer an. Insofern haben Lebenspolicen im Vergleich zu anderen Anlageformen einen deutlichen Steuervorteil. Einzige Bedingungen: Die Police muss mindestens zwölf Jahre gehalten werden und nach dem 60. Lebensjahr an den Kunden ausgezahlt werden.
Risikoschutz
Dieser steuersparenden Anlage hat der Fiskus nun einen Riegel vorgeschoben. Lebensversicherungen, die ab dem 1. April abgeschlossen werden, sind nur noch dann steuerbegünstigt, wenn diese einen ausreichenden Risikoschutz enthalten. Im Klartext bedeutet dies: Der Mindesttodesfallschutz bei Policen mit laufender Beitragszahlung muss mindestens 50 Prozent der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit betragen. Bei Verträgen gegen Einmalbetrag, abgekürzter Beitragsdauer oder fondsgebundenen Policen sind mindestens zehn Prozent über dem Vertragswert vorgeschrieben. "Mit dieser Regelung schiebt die Regierung all denjenigen einen Riegel vor, die Lebensversicherungen als Steuersparmodell nutzen“, sagt Manfred Poweleit, Chefredakteur des Branchendienstes Map-Report. Wer nun ab dem 1. April eine Police mit zu geringem Risikoschutz abschließt, muss die kompletten Erträge am Ende der Laufzeit versteuern. Dann werden Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. „Es entfällt zwar die hälftige Besteuerung am Vertragsende“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24.de. „Doch die Steuerfreiheit während der Vertragslaufzeit bleibt bestehen.“ |

Die Versicherungsbranche sieht wegen der Neuregelung wenig Handlungsbedarf. Bereits heute sei der überwiegende Teil der Lebensversicherungen mit einem entsprechenden Mindesttodesfallschutz ausgestattet. „Die Neuregelung ist für uns kein Thema“, sagt Udo Rössler von Allianz Deutschland. Nur bei wenigen Produkten müsse überhaupt justiert werden. Die werden für die Kunden künftig teurer. Denn eine entsprechende Absicherung kostet Geld.
Versicherungsmäntel
Wer noch eine Police mit entsprechend niedriger Risikoabsicherung abschließen möchte, muss sich sputen: Bis einschließlich 31. März muss der Vertrag abgeschlossen und die erste Rate eingezahlt sein. „Alternativ kann der Kunde auch eine Rentenversicherung abschließen“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Denn bei Rentenpolicen mit oder ohne Kapitalwahlrecht ist die Risikoabsicherung kein Thema. Zudem werden im Alter die Auszahlungen aus Rentenversicherungen mit dem vergleichsweise günstigen Ertragsanteil versteuert. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach dem Alter, in dem die Auszahlung beginnt. Wer mit 65 Jahren erstmals eine Rente aus seiner Police erhält, muss lediglich 18 Prozent der Auszahlung mit seinem individuellen Steuersatz versteuern.
Von Barbara Brandstetter, 30. März 2009
Quelle: WELT ONLINE
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