Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland - Schweiz unterzeichnet
Das Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland-Schweiz wurde vom deutschen Finanzminister Schäuble und dem schweizerischen Bundesrat Merz am 27.10.2010 unterzeichnet. Das Protokoll finden Sie hier. In der Schweiz unterstehen Doppelbesteuerungsabkommen, die wichtige zusätzliche Verpflichtungen enthalten, nach bisheriger Praxis dem fakultativen Referendum. Das bedeutet, dass mit 50.000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung herbeigeführt werden kann. Ob das Abkommen dem Referendum unterstellt wird, entscheidet das Parlament. Das DBA Deutschland – Schweiz ist das 23. Abkommen mit einer Amtshilfeklausel nach OECD- Musterabkommen, das von der Schweiz geschlossen wurde. Von diesen 23 sind 13 bereits unterzeichnet und davon fünf vom Parlament genehmigt. Das erste genehmigte DBA soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden, die übrigen sind nur noch dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn sich weitere wesentliche Änderungen ergeben. |

Die ersten fünf DBA wurden erst am 17. März 2010 vom Parlament genehmigt, so dass derzeit eine Ablehnung per Volksabstimmung noch möglich ist. Erst wenn beide Partnerstaaten das Abkommen genehmigt haben, kann es in Kraft treten. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens richtet sich nach den bei Abschluss des Protokolls getroffenen Vereinbarungen.
Zum Protokoll gelangen Sie hier:
04.11.2010 © www.abgeltungsteuer.ch |